Ratchet
Der Begriff Ratchet wird in Transaktionsverträgen für zwei unterschiedliche Mechanismen verwendet, die zu trennen sind.
(a) Management-Ratchet (Sweet Equity): Vertragliche Anpassung der Beteiligungsquote des Managements am Target in Abhängigkeit von Erfolgsschwellen beim Exit – typischerweise gestaffelte MoIC- oder IRR-Hürden auf Beteiligungsebene des Targets. Bei Erreichen der Schwellen erhält das Management überproportional Anteile am Wertzuwachs; entsprechend bedeutet ein Verfehlen eine Kürzung der Sweet-Equity-Tranche.
(b) Anti-Dilution Full Ratchet: Anpassung des Wandlungspreises eines Investors auf den niedrigsten Folgepreis, wenn das Unternehmen in einer Down Round neu finanziert wird. Diese Variante ist Investorenschutz, nicht Anreizinstrument; in der DACH-VC-Praxis ist Broad-Based Weighted Average der dominierende Marktstandard (siehe Anti-Dilution).
Renditeschwellen auf Fondsebene zwischen Fondsmanager und Kapitalgebern (Hurdle, Catch-up) sind hiervon zu unterscheiden (siehe Carried Interest). Beide Ratchet-Varianten sind in der Ausgestaltung erklärungsintensiv und steuerlich/rechtlich sorgfältig zu strukturieren.
