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Signing

Das Signing bezeichnet die Unterzeichnung der finalen Transaktionsdokumente, insbesondere des Unternehmenskaufvertrags. Wirtschaftlich vollzogen wird die Transaktion erst mit dem Closing, sobald alle Voraussetzungen („Conditions Precedent“) erfüllt sind.

Signing und Closing kann auf einen Tag fallen. Wenn dies nicht so ist, wird die Phase zwischen Signing und Closing vertraglich klar geregelt, insbesondere durch Verhaltens- und Informationspflichten („Conduct of Business“) sowie Bestätigungen zentraler Garantien.