Skip to main content

Rückbeteiligung (Roll-over)

Bei einer Rückbeteiligung investieren Verkäufer einen Teil des Verkaufserlöses in die Käuferstruktur zurück und bleiben so mittelbar am Unternehmen beteiligt. Bei Private-Equity-Transaktionen ist eine solche Rückbeteiligung üblich und wird vom Käufer erwartet.

Verkäufer können am weiteren Wertzuwachs partizipieren und den Leverage-Effekt sowie evtl. PE-typische Sweet-Equity-Konditionen nutzen.