MAC-Klausel (Material Adverse Change)
Eine MAC-Klausel berechtigt den Käufer, unter eng definierten Voraussetzungen vom Vollzug der Transaktion abzusehen, wenn zwischen Signing und Closing eine wesentliche Verschlechterung der Geschäftslage eintritt. Schwellenwerte, Carve-outs, die Verteilung der Beweislast sowie die Berücksichtigung systemischer oder marktweiter Effekte sind dabei regelmäßig Gegenstand intensiver Verhandlungen.
In der DACH-Praxis sind MAC-Klauseln hochsensibel und in der Anwendung schwer durchsetzbar. Faktisch dienen sie daher häufig weniger als praktikables Ausstiegsrecht, sondern eher als Mechanismus, um bei erheblichen Veränderungen eine Neuverhandlung zentraler Transaktionsparameter anzustoßen.
