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Lock-up

Eine Lock-up-Vereinbarung verpflichtet bestimmte Gesellschafter, ihre Anteile für einen definierten Zeitraum nicht zu veräußern. Im Kontext eines IPO ist Lock-up Marktstandard und erstreckt sich typischerweise auf Altgesellschafter und Management.

Auch außerhalb des Kapitalmarkts werden Lock-ups vereinbart, etwa nach M&A-Transaktionen mit Roll-over oder zur Stabilisierung von Cap-Table-Strukturen nach Finanzierungsrunden.