Exklusivität
Im M&A-Prozess wird ein Bieter regelmäßig eine Phase der Exklusivität verlangen, in der er die Verhandlungen und die Due Diligence abschließt. Bei einer sog. Verhandlungsexklusivität darf der Verkäufer keine parallelen Gespräche mit anderen Interessenten führen. Bei einer sog. Abschluss-Exklusivität darf bis zum Ablauf der Exklusivität an keine andere Partei verkauft werden.
Das Thema Exklusivität ist typischerweise ein sehr kritischer Punkt in jedem M&A-Prozess. Verkäufer wollen eigentlich keine Exklusivität eingehen bzw. bevorzugen eine Abschluss-Exklusivität, um sich nicht vollkommen von einem Käufer abhängig zu machen. Käufer drängen schnell im Prozess auf eine echte Verhandlungsexklusivität, um sich sicher sein zu können, dass sie im Rahmen einer Due Diligence und Vertragsvorbereitung keine unnötigen Kosten erzeugen. Und natürlich auch um die Verhandlungsposition des Verkäufers zu schwächen. Eine Exklusivität ist üblich, aber die genaue Ausgestaltung und der Zeitpunkt hängen vom Projekt und von der Verhandlungsposition des Verkäufers ab.
