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ESOP / VSOP

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bündeln Anreize für Schlüsselpersonen am Unternehmenserfolg. Ein ESOP („Employee Stock Option Plan“) gewährt Optionen auf echte Anteile. Das frühere in Deutschland bestehende „Dry-Income“ Problem (Lohnsteuerlast ohne entsprechenden Liquiditätszufluss) wurde mit der Reform des § 19a EStG (in Kraft seit 2024) für qualifizierte Start-ups deutlich entschärft: Die Besteuerung kann auf den Veräußerungs- bzw. Liquiditätszeitpunkt, einen Arbeitgeberwechsel oder bis zu 15 Jahre aufgeschoben werden, sofern entsprechende KMU- und Alterskriterien erfüllt sind.

VSOPs („Virtual Stock Option Plans“) sind in der DACH-Praxis weiterhin verbreitet, weil sie privatrechtlich (ohne notarielle Beurkundung) auskommen: Die Mitarbeiter erhalten nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung im Exit-Fall, ohne Gesellschafterstellung. Steuerlich werden VSOP-Erlöse als Lohn behandelt, was ein zentraler Unterschied zu §-19a-fähigen ESOPs ist. Entscheidend sind in beiden Varianten Vesting, Cliff sowie Good-Leaver-/Bad-Leaver-Regelungen.