Drag-Along- / Tag-Along-Rechte
Drag-Along-Rechte verpflichten Minderheitsgesellschafter, ihre Anteile mitzuverkaufen, wenn eine vertraglich definierte Mehrheit (oder ein Investor mit einem entsprechenden Recht) an einen Dritten veräußert. Tag-Along-Rechte gewähren Minderheitsgesellschaftern das Recht, bei einem Verkauf durch die Mehrheit zu identischen Konditionen mitzuverkaufen.
Beide Mechanismen sind wichtige Bausteine von Gesellschafts- und Beteiligungsverträgen und reduzieren mögliche Konflikte.
