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Asset Deal

Beim Asset Deal werden nicht Anteile an einer Gesellschaft, sondern einzelne Vermögensgegenstände, Verträge und Verbindlichkeiten erworben. Diese Strukturierung erlaubt eine selektive Übernahme von Assets und ist insbesondere bei kleineren Unternehmen oder Restrukturierungsfällen relevant. Zum Share Deal.

In Deutschland sind insbesondere § 613a BGB (Übergang der Arbeitsverhältnisse), Vertragsübernahmen mit Zustimmungserfordernissen Dritter sowie steuerliche Aspekte der Übertragung wirtschaftlich relevant. Die Wahl zwischen Share und Asset Deal hat erhebliche steuerliche und strukturelle Implikationen für beide Seiten.