Warum es meistens keinen Sinn macht, bei einem Unternehmensverkauf mit nur einem interessierten Käufer zu verhandeln.
Immer wieder kontaktieren uns Unternehmer/innen und berichten von einem Angebot, das ihnen ein potenzieller Käufer gemacht hat. Häufig fand ein initiales Meeting statt und es wurden erste Unterlagen z.B. Jahresabschlüsse und Controlling-Reports an den Käufer geliefert. Nun kommen vom potenziellen Unternehmenskäufer immer mehr Anforderungen von sehr spezifischen Informationen und der Verkäufer des Unternehmens merkt, dass ein relativ komplexer und aufwendiger Prozess inkl. Verhandlungen beginnt. Er sucht nach professioneller fachlicher Unterstützung durch eine M&A-Beratung und überlegt in manchen Fällen auch, ob er auf dem richtigen Weg ist.
Es muss nicht in allen Fällen schlecht sein, mit nur einem Unternehmenskäufer zu verhandeln. Aber in den meisten Fällen werden wir versuchen, mit unserem Mandanten einen Schritt zurückzugehen und ihn über die Konsequenzen eines solchen 1:1 M&A-Prozesses zu informieren. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es praktisch immer besser ist mit mehreren möglichen Interessenten parallel zu sprechen und dies ganz konkrete, werterhöhende Vorteile für den Verkäufer des Unternehmens hat.
Wettbewerb beim Unternehmensverkauf führt zu einer besseren Unternehmensbewertung
Jeder weiß es und mancher hat es schon selbst erfahren: Wenn man sich für eine Sache interessiert und der Verkäufer oder Vermittler durchblicken lässt, dass es andere Interessenten geben würde, die sich für die gleiche Sache durchaus sehr interessieren, wird – aus Sicht des Käufers – der Spielraum für Verhandlungen sofort eingeschränkt.
Dieser Mechanismus gilt auch beim Unternehmensverkauf. Mehrere Angebote erlauben dem Verkäufer fordernder aufzutreten, die Angebote zu vergleichen und die eigene Position zu optimieren. Wir erfahren in der M&A-Praxis immer wieder massive Bewertungsunterschiede, die mehr als einen Faktor 2 zwischen dem niedrigsten und höchsten Angebot betragen können. In der folgenden Grafik sind solche Bewertungsunterschiede beispielhaft und anhand von realen Projekten der jüngeren Vergangenheit dargestellt. Enthalten sind die Höhe der erhaltenen indikativen Angeboten bei sog. Sell-Side-Mandaten (Unternehmensverkäufen).
Unterschiede in Unternehmensbewertungen bei indikativen Angeboten
Beispielhafter Trichter von der Recherche zur Longlist und Ansprache